Die Ursprünge der St. Johannes Schützenbruderschaft lassen sich auf zwei ehemals eigenständige Vereinigungen zurückführen. Die Schützenkompanie entwickelte sich aus der Notwendigkeit der Verteidigung der Stadt und damit den weltlichen Belangen. Die Kreuzbruderschaft hingegen widmete sich den kirchlichen Belangen und der Wahrung des christlichen Glaubens.
Die älteste Erwähnung der Schützenkompanie geht auf das Jahr 1721 zurück. In den Statuten ist unter anderem das Abholen des Königs geregelt. Auffälligster Unterschied zu heute ist jedoch, dass nur Bürger (Hausbesitzer) zur Schützenkompanie gehören durften. Den Knechten und Mietern war es sogar bei Strafe verboten an den Feierlichkeiten teilzunehmen. Die Schützenkompanie richtete jährlich ein Fest aus, dass häufig am 25. Juli, aber auch an Pfingstmontag oder Christi Himmelfahrt stattfand.
Die erste Erwähnung der Kreuzbruderschaft ist in einem Kirchenbuch von 1633 zu finden. Dort steht geschrieben, in welcher Form die Kreuzbruderschaft die Feier bzw. Messe zu Christi Himmelfahrt
ausrichtete. Die wichtigste Aufgabe war das Tragen des Kreuzes und die Begleitung der Prozessionen durch die Richtleute der Bruderschaft
Im Jahr 1788 ging die Kreuzbruderschaft auf Beschluss des Bürgermeisters und des Rates in die Schützenbruderschaft auf. Es wurde beschlossen, die Feier auf Fronleichnam zu verlegen. Aus den Reihen der Richtleute wurde fortan der Fähnrich gewählt. Sämtliche Aufgaben der Kreuzbruderschaft gingen auf die Schützenbruderschaft über.
Vermutlich mit der Zusammenführung der beiden Vereinigungen lockerten sich die Bestimmungen für die Bewohner. Zur Teilnahme am Fest waren von diesen jedoch die doppelten Gelagskosten zu
entrichten.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wandelte sich das erheblich. Im Verzeichnis der Bruderschaft von 1830 sind bereits mehrere Namen von Beiwohnern aufgeführt. Während die Statuten von 1721 noch mehr
einen amtlichen Charakter hatten, wird aus den festgehaltenen Regularien von 1841 der Übergang zu einer offenen Bruderschaft deutlich. Erst 1905 gab es eine vollständige Neuauflage der Satzung.
Bis 1851 fand das Schützenfest noch mitten im Ort an unterschiedlichen Stellen statt. Am 10. Juni 1851 wurde der Bau eines "Tanzzeltes" auf dem Schlossberg beschlossen. Es handelte sich dabei
nicht um ein Zelt im heutigen Sinne, sondern war wohl eher mit einer Scheune zu vergleichen. Bereits ein Jahr später erfolgte die erste Erweiterung. So wird nunmehr seit mindestens 170 Jahren an
der gleichen Stelle, nämlich auf dem Schlossberg, das Schützenfest gefeiert.
Auf dem Schützenfest war außer Bier an weiteren Getränken nur Kaffee und Zuckerwasser zugelassen. Das Bier wurde auf Vereinskosten aus den Gelagsbeiträgen beschafft und als Freibier ausgeschenkt. Diese Freibier-Tradition bestand bis in die 1960er-Jahre.
1905 wurden die Statuen vollständig überarbeitet und eine neue Satzung aufgestellt, um den Eintrag in das Vereinsregister zu erlangen. Dieser erfolgte am 18.05.1906 beim königlichen Amtsgericht in Meschede.
Auch in den vorigen Jahrhunderten hatte man mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Ein Darlehn von 1500 Mark war 1879 für den Ausbau der Schützenhalle zu 5% Zinsen aufgenommen worden. Im Jahr 1887 lastete dieses Darlehn schwer auf der Bruderschaft. So kam man auf die Idee, durch Ausgabe von Aktien an die Schützenbrüder, das Darlehn zu tilgen und die Schuldenlast zu verringern.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurden sämtliche Schützenbruderschaften durch die Militärregierung aufgelöst. Für unsere Bruderschaft wurde dann im Frühjahr 1947 die Genehmigung zur Erneuerung erteilt.
Die Schützenhalle diente während des Krieges zunächst als Gefangenenlager und später als Wehrmachtsdepot. Nun galt es, die einzige Festhalle der Stadt Eversberg wieder in Stand zu setzen. Denn
bereits auf Fronleichnam 1947 sollte das Schützenfest wieder in der Halle gefeiert werden. Das erste Schützenfest nach dem Krieg nahm einen guten Verlauf. Die Königswürde errang Anton
Becker.
Schon im Jahr 1948 feierte man das Schützenfest wieder in traditioneller Weise von Mittwoch bis Freitag über Fronleichnam. Auch in diesem Jahr wurden Vogel und Geck am Freitag mit Keulen
abgeworfen.
In den Jahren 1951 und 1952 wurde das Vogelschießen mit Kleinkalibergewehren ausgetragen. Die Vogelstange war noch immer ein Provisorium, erst 1953 wurde wieder eine feste Vogelstange
installiert. Und erstmal nach Ende des Krieges war es wieder erlaubt, mit Karabinern auf den Vogel und Geck zu schießen.
In einer im März 1950 einberufenen außerordentlichen Generalversammlung wurde über die bereits 1947 eingebrachte neue Satzung abgestimmt. So wurde mit dem Beschluss der Satzung und der Wahl eines
geschäftsführenden Vorstandes der provisorische Zustand der Vereinsführung beendet. Anfang 1951 erfolgte dann die Rückgabe der Halle an die Bruderschaft. Die Sperrung des Vermögens wurde
aufgehoben und das Eigentum der neuen Bruderschaft übertragen.
In dieser Zeit erlebte die Bruderschaft eine positive Entwicklung. Die Schützenhalle wurde stetig erweitert und baulich verbessert. Um den Aufgaben gerecht zu werden, war eine Erweiterung des
Vorstands nötig. Im Rahmen der Generalversammlung 1951 wurde ein "Antrag auf Beförderung des Hauptmannes und Beigabe eines Adjudanten" gestellt, der jedoch im Ergebnis mehr beinhaltete, als nur
die beiden beantragten Punkte.
Eine Neuerung war auch die Ehrung langjähriger und verdienter Mitglieder. So wurden auf dem Schützenfest 1951 erstmalg Ehrungen durchgeführt. Diese sind seitdem wichtiger und fester Bestandteil des Schützenfestes.